WIE WIRD DER PREIS FÜR RECHTSDIENSTLEISTUNGEN BESTIMMT
Der Wert der Rechtsdienstleistungen wird durch zwei Rechtsvorschriften reguliert. Die erste Regulierungsvorschrift ist die Kundmachung Nr. 177/1996 Slg., über die Vergütung von Rechtsanwälten und Entlohnung von Rechtsanwälten für die Gewährung von Rechtsdienstleistungen (Anwaltstarif). Gemäß dieser Kundmachung kann der Anwalt entweder den Preis für die Rechtsdienstleistungen in vertraglicher Höhe vereinbaren oder man kann bei der Festlegung der Höhe dieser Vergütung von der so genannten außervertraglichen, durch diese Kundmachung festgelegten Vergütung ausgehen.
Für die Zwecke der Berechnung der Vergütung für die Vertretung in einem Gerichtsverfahren wurde vom Justizministerium die Kundmachung Nr. 484/2000 Slg. herausgegeben, mit der die Höhe der Pauschalvergütung zwecks Festlegung des Ersatzes der Kosten für die Rechtsvertretung im Zivilverfahren festgelegt wurde(Kundmachung über die Pauschalvergütungen).
Die dort erwähnten Beträge finden lediglich bei gerichtlichen Verfahren bei der Festlegung der Pauschalvergütung Anwendung.
Am häufigsten berechnen die Anwälte ihre Vergütung in Form von Stundensätzen. Weitere Informationen über unsere Preispolitik finden Sie hier.
