KUNDMACHUNG ÜBER DIE PAUSCHALVERGÜTUNGEN

Die Erstattung der Gerichtsverfahrenskosten richtet sich bei uns nach der Kundmachung des Justizministeriums Nr. 484/2000 Slg. Es handelt sich um eine andere Vorgehensweise, die sich von einigen ausländischen Regelungen unterscheidet, bei denen die Erstattung der Gerichtskosten nach Erwägung des Gerichts bei Berücksichtigung der tatsächlich aufgewandten Kosten festgelegt wird. Die Höhe der Pauschalvergütungen hängt von der Art des Gerichtsverfahrens und vom Wert der Sache ab, die Gegenstand des Verfahrens war.

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