UNSERE PREISPOLITIK
Die Anwaltskanzlei TOMAN, DEVÁTÝ & PARTNER zieht es vor, wenn die Vergütung für die Rechtsvertretung als so genannte Stundenvergütung vereinbart wird. Die Stundenvergütung wird durch die Anzahl der Stunden bestimmt, die die einzelnen Rechtsanwälte oder Anwaltskonzipienten bei der Bearbeitung des jeweiligen Falls verbracht haben. Der Stundensatz wird für jede angefangene Stunde der Gewährung von Rechtsdienstleistungen in Rechnung gestellt. Die Stundensätze werden individuell, in Abhängigkeit von der Komplexität des jeweiligen Falls und bei Berücksichtigung weiterer Faktoren vereinbart. Der Stundensatz ist auch bei den einzelnen Rechtsanwälten unterschiedlich hoch, je nach deren Erfahrungen, die Vergütung eines Anwaltskonzipienten kann herabgesetzt werden.
Jeder Klient erhält zusammen mit der Rechnung auch eine genaue Aufschlüsselung der Tätigkeiten, der er entnehmen kann, wer, wann, wie lange und mit welchem Ergebnis für ihn tätig war. Sollte der Klient an der Rechnung etwas auszusetzen haben, kann er sie innerhalb von 30 Tagen reklamieren. Diese Reklamation wird anschließend in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt, dessen Tätigkeit die Reklamation betrifft, und mit dem Manager des Büros erledigt.
Da wir Mehrwertsteuerzahler sind, erfüllt die Rechnung natürlich die Erfordernisse des ordnungsgemäßen Steuerbelegs.
