JUDr. Roman POLÁŠEK

Nový obrázekBildung
Absolvierte die Juristische Fakultät der Masaryk-Universität in Brno (vormals UJEP) im Jahr 1985 und die Journalistische Fakultät der Karlsuniversität in Prag.

Karriere
Zunächst war er in der Zentrale für den internationalen rechtlichen Schutz der Jugend in Brno und anschließend beim Verfassungsgericht der Tschechoslowakischen Föderativen Republik (als Berater des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts und Direktor der Sektion Juristische Informatik) tätig. Gleichzeitig unterrichtete er internationales Privatrecht an der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität. In der ersten Hälfte der 90. Jahre arbeitete er als Oberdirektor der rechtlichen und konsularischen Sektion des Außenministeriums der Tschechischen Republik (zu seinem Wirkungsbereich gehörten insbesondere die internationalrechtlichen Aspekte der Aufteilung der Tschechoslowakei und die anschließende Abfolge bezüglich der internationalrechtlichen Verpflichtungen der Tschechischen Republik und der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen).

In den Jahren 2004 bis 2007 war er in der Funktion des stellvertretenden Justizministers der Tschechischen Republik tätig und für die Legislative, internationalen Beziehungen, die Problematik der Europäischen Union und das Büro des Regierungsbeauftragten für die Vertretung der Tschechischen Republik vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Strassburg verantwortlich. Im Legislativen Rat der Regierung, vor den Ausschüssen der Abgeordnetenkammer und des Senats PČR verteidigte er erfolgreich eine Vielzahl der vorgelegten Gesetzentwürfe einschließlich z. B. des Insolvenzgesetzes oder der Rekodifizierung des Straf- und Zivilrechts.

Die Tschechische Republik hat er in den Verhandlungen der Organe der Europäischen Union auch in den Sitzung des Rats der Justizminister und Innenminister der EU-Länder vertreten. Er nahm aktiv an vielen juristischen Konferenzen (z. B. am IV. Globalen Forum der UNO in Brasilien oder an der XI. Internationalen Konferenz der UNO in Bangkok) teil und erhielt Auszeichnungen von den Justizministern Italiens, Irlands, Mexikos und Bulgariens.

Außerdem war er Mitglied des Regierungsrats der Tschechischen Republik für Menschenrechte, für nationale Minderheiten, des Rats der Justizakademie und der Staatlichen Wahlkommission.

In seiner Praxis als Anwalt widmet er sich insbesondere Fällen mit einem fremden (grenzüberschreitenden) Element, internationalen Arbitragen und internationalen Gerichten im Bereich des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Des Weiteren befasst er sich mit Handels- und Insolvenzrecht.

Weitere Tätigkeit
JUDr. Roman Polášek ist seit 1992 in der Anwaltsliste der Tschechischen Anwaltskammer unter der Reg.-Nr. 2726 eingetragen. In demselben Jahr wurde er vom Justizminister zum gerichtlich beeidigten Sachverständigen im Fach Rechtsverhältnisse zum Ausland mit der Spezialisierung internationales Handelsrecht, Privatrecht und Familienrecht benannt.

Publikationstätigkeit
JUDr. Roman Polášek ist auch als Autor tätig, er verfasste z. B. die Monographie „Zu den international rechtlichen Aspekten der Eheschließung mit einem fremden Staatsangehörigen“ oder „Zur rechtlichen Problematik der Teilung der Tschechoslowakischen föderativen Republik.

Professionelle Sprache
Tschechisch, Deutsch, Englisch

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